Wie bekomme ich eine Reha?
Nachdem Sie ein neues Knie- oder Hüftgelenk bekommen haben, werden Sie wahrscheinlich eine Therapie zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit in Anspruch nehmen, kurz: eine Reha. Die Behandlung direkt im Anschluss an Ihren Klinikaufenthalt nennt man auch Anschlussheilbehandlung (AHB). Sie dient der Nachsorge nach schwereren Erkrankungen oder Eingriffen. Diese Maßnahme sollten Sie bereits im Vorfeld Ihrer Operation organisieren, damit der Übergang von Akutversorgung zu Rehabilitation möglichst rasch und komplikationslos verläuft.
Die Wege zur Reha unterscheiden sich je nachdem, wer der Kostenträger der Behandlung ist. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist wahrscheinlich zuständig, wenn die Rehabilitation einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit vorbeugen soll. Ihre Handlungsmaxime lautet: "Reha vor Rente".

Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) trägt eventuell die Kosten Ihrer Reha, wenn Sie beispielsweise Mitglied einer gewerblichen oder landwirtschaftlichen Genossenschaft sind. Sie erbringt die finanzielle Leistung, wenn Ihr gesundheitlicher Schaden in der Folge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt voraussichtlich für Sie die Kosten der Behandlung, wenn kein anderer Kostenträger (GRV oder GUV) zuständig ist wie es bei vielen Kindern, Jugendlichen, Müttern oder Rentnern der Fall ist. Ihr Begründungsprinzip zur Bewilligung der Therapie lautet: "Reha vor Pflege".
Die Sozialhilfe erbringt Leistungen zur Reha, wenn kein anderer Träger die Kosten übernimmt. Sind Sie privat versichert, so trägt Ihre private Krankenversicherung (PKV) möglicherweise die Kosten der Reha.

Wenn Sie eine Anschlussheilbehandlung nach dem Gelenkersatz wünschen, sprechen Sie Ihren Arzt an, der Sie zur Operation überwiesen hat. Der Sozialdienst des Krankenhauses kann Ihnen ebenfalls dabei behilflich sein, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen. In vielen Fällen leitet auch der behandelnde Arzt im Klinikum alle notwendigen Schritte dazu ein.
Grundsätzlich haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf medizinisch notwendige Reha-Maßnahmen.9 Was in Ihrem Fall konkret medizinisch notwendig ist, entscheidet Ihr Arzt. Nach dem Ersatz des Knie- oder Hüftgelenks ist eine medizinische Rehabilitation üblich. Sie können beim für Sie zuständigen Kostenträger die Klinik Ihrer Wahl angeben, sofern Sie sich darüber bereits informiert haben. Auch diese Wahlmöglichkeit ist gesetzlich verankert. Wenn Sie im Zweifel darüber sind, welche Institution für Ihren Antrag zuständig ist, stellen Sie diesen bei der Krankenkasse. Nach Antragseingang klären die Kostenträger untereinander, wer in Ihrem Fall die Leistung erbringt.
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